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Baudenkmalpflege

Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind. Auch die kulturhistorische Beurteilung von Denkmälern gehört zur Denkmalpflege. Zuständig sind die Denkmalfachbehörden, die ihr wissenschaftliches und technisches Fachwissen einbringen, die Denkmalschutzbehörden fachlich beraten und für finanzielle Förderungen sorgen.

Die gesetzlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen, die den Rahmen der Denkmalpflege bilden, werden als Denkmalschutz bezeichnet. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Denkmalschutzgesetz (DSchG), das in jedem Bundesland unterschiedlich ist.


In Deutschland werden die Aufgaben der Denkmalpflege von den Landesdenkmalämtern bzw. Unterabteilungen der entsprechenden Behörde wahrgenommen.

Zum Teil übernimmt diese Behörde den laufenden Unterhalt der Anlagen und der in ihnen zu pflegenden Gebäude(-reste), vor allem bei Objekten in öffentlichem Besitz. Dazu kann auch eine langfristige Planung zur Wiederherstellung des annähernd historischen Bestands gehören. Bei Objekten in Privatbesitz kommt das Grundgesetz zum Tragen: Eigentum verpflichtet. Allerdings findet dieser Grundsatz seine Grenzen in der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Private Denkmaleigentümer werden durch öffentliche Zuschüsse unterstützt. Aber dennoch kommt es oft zu Denkmalzerstörungen, wenn die Erhaltung für den Eigentümer wirtschaftlich nicht mehr tragbar war.


Maßnahmen der Denkmalpflege
Die Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, sind sehr vielfälltig. Von Fall zu Fall ist neu und individuell zu entscheiden, wie man ein Denkmal dauerhaft erhalten kann. Die wesentlichen Vorgehensweisen sind in der Charta von Venedig festgehalten. Allerdings gibt es keine eindeutige, verbindliche Definition der Begriffe, so dass es manchmal zu Mißverständnissen kommt. Die wesentlichen Vorgehensweisen der Denkmalpflege sind:


  • Altern lassen: keine oder nur sehr geringe Eingriffe. Um 1800 und um 1900 vor allem bei Burgruinen ein gängiges Konzept, gegenwärtig vor allem bei großen Industrieanlagen angewandt als sog. "kontrollierter Verfall".

  • Instandhaltung: Normale Pflegearbeiten des Denkmals wie Säuberung, Anstrich etc. Dieses Pflege-Konzept gab der Denkmalpflege ihren Namen.

  • Konservierung: "Einfrieren" des derzeitigen Zustandes, Stoppen der Alterung. Dies wird versucht durch Ertüchtigung des Baumaterials (siehe beispielsweise Steinkonservierung) oder durch Entlastung mittels Schutzbauten gegen die Verwitterung. Ein Beispiel dafür ist der Schutzbau über der Goldenen Pforte des Freiberger Doms in Sachsen.

  • Reparatur, Instandsetzung: Erneuerung verbrauchter und beschädigter Teile des Denkmals.

  • Renovierung, Restaurierung: umfangreiche Erneuerung, die über Reparaturen hinausgeht.

  • Rekonstruktion: Wiederherstellung eines verloren gegangenen Erscheinungsbildes von Bauteilen oder ganzer Bauten, auf der Grundlage von schriftlichen und bildlichen Quellen und, soweit vorhanden, Ergebnissen der Bauforschung. Rekonstruierte Objekte gelten als Neuschöpfungen und haben noch keinen Anspruch auf Denkmalschutz, doch kann ihnen mit der Zeit ein Denkmalwert zuwachsen. Ein Beispiel ist die Frauenkirche zu Dresden. Im Sprachgebrauch der DDR wurde unter Rekonstruktion die Instandsetzung oder Modernisierung von Altbauten (unabhängig vom Denkmalwert) verstanden.

  • Anastilosis: Wieder zusammen setzen eingestürzter Bauten, wird beispielsweise bei antiken Tempelanlagen angewandt; Form der Rekonstruktion.

  • Translozierung: Versetzung eines Denkmals vom ursprünglichen an einen anderen Standort. Ehe der Totalverlust eintritt, ist dies die zweitschlechteste Lösung zum Erhalt eines Objektes.